- Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl: Entstehung
- Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl: EntstehungDie Forderung Frankreichs nach Internationalisierung des Ruhrgebietes war in den Nachkriegsjahren von Amerikanern und Briten ebenso zurückgewiesen worden wie die Ansprüche der Sowjetunion auf eine Beteiligung an der Kontrolle und Ausbeutung der Ruhrindustrie. Auf Drängen Frankreichs wurde dann jedoch auf der Londoner Sechsmächtekonferenz 1948 das Ruhrproblem eingehend behandelt und am 28. April 1949 im Ruhrstatut eine internationale Kontrollbehörde für die Ruhr geschaffen, an der Belgien, Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande und die USA beteiligt waren. Das Ruhrgebiet blieb Bestandteil des deutschen Staatsgebietes, die wirtschaftliche Auswertung wurde jedoch der Kontrollbehörde übertragen.Im Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 erklärte sich die Regierung Adenauer bereit, der Ruhrbehörde beizutreten. Dieser Schritt führte zu einer heftigen Kontroverse mit dem Oppositionsführer im Deutschen Bundestag, Kurt Schumacher, der die Anerkennung der Ruhrkontrolle ablehnte und Adenauer vorwarf, ein »Kanzler der Alliierten« zu sein.Am 9. Mai 1950 erwähnte der französische Außenminister Robert Schuman in einer Regierungserklärung zum ersten Mal öffentlich die Idee einer »Fusion« der deutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion. Schuman erinnerte damit an die Zeit vor dem 1. Weltkrieg, als sich Ruhrkohle und lothringische Minette ergänzt hatten, und griff dabei ein vorangegangenes Angebot Adenauers auf. Dieser Produktionsgemeinschaft sollten sich weitere europäische Länder anschließen können. Schumans Ziel war eine deutsch-französische Union als Basis eines »auf föderalistischer Grundlage« organisierten Europa. Ein erster Schritt dazu war nach Auffassung des französischen Außenministers - aber auch Adenauers - die Koordination und Kooperation bei den Grundstoffindustrien.Am 20. Juni 1950 nahmen Delegationen der Regierungen Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, Frankreichs, Italiens und der Bundesrepublik Deutschland über diesen »Schumanplan« Vertragsverhandlungen auf. Der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) - bekannt geworden unter dem Namen »Montanunion« - wurde am 18. April 1951 in Paris unterzeichnet. Er trat am 23. Juni 1952 in Kraft. Gleichzeitig wurde das Ruhrstatut aufgehoben. Die Montanunion wurde einer der Grundpfeiler der Europäischen Gemeinschaft (siehe auch Europäische Union: Von der EG zur EU).
Universal-Lexikon. 2012.